WS Zert – SCC-Zertifizierungsstelle in Duisburg
Das Arbeitsschutzmanagementsystem erfordert die Schulung des operativen Personals in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU) am Arbeitsplatz. Die SCC-Zertifizierung für operativ tätige Mitarbeiter deckt alle diese Bereiche ab. SCC steht hierbei für Safety Certifikation Contractors. Um einen einheitlichen Prüfungsstandard zu gewährleisten, gibt das Regelwerk verbindliche Prüfkriterien vor.
Hierbei geht es explizit nur um die Zertifizierung für operativ tätige Mitarbeiter.
Das Arbeitsschutzmanagementsystem fordert die Ausbildung von operativ tätigen Mitarbeitern zum Thema Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) bei der Arbeit. Die SCC-Zertifizierung für operativ tätige Mitarbeiter deckt all diese Bereiche ab. SCC steht hierbei für Safety Certifikation for Contractors. Diese Regelung gilt für alle operativ tätige Mitarbeiter (z. B. Arbeiter, Facharbeiter, Monteure) technischer Dienstleiter und Personaldienstleister. Um einen einheitlichen Ausbildungsstandard zu gewährleisten, gibt das Regelwerk verbindliche Schulungsinhalte und Prüfkriterien vor.
Hierbei geht es explizit nur um die Zertifizierung für operativ tätige Mitarbeiter.
Dann gehen sie hier zur SCC-Zertifizierung für Führungskräfte.
Prozessoptimierung bedeutet für uns auch, Ihnen das für Sie optimale Angebot zum bestmöglichen Preis zu machen.
Unsere Flexibilität ermöglicht es uns, auf Ihre Wünsche einzugehen und uns in Ihren Workflow zu integrieren.
Kundenorientierung ist uns ebenso wichtig wie Effizienz, Qualität und Sicherheit unserer Prüfungsleistungen.
Die Optimierung der Prozesse ist uns besonders wichtig. Deshalb achten wir darauf, Ihnen das bestmögliche Angebot zum bestmöglichen Preis anbieten zu können.
Flexibilität wird bei uns großgeschrieben, sodass wir immer wieder individuell auf unsere Kundenwünsche eingehen können.
Wir richten unser Angebot an den Bedürfnissen der Kunden aus. Deshalb sind uns Kundenorientierung ebenso wichtig wie Leistungsfähigkeit, Qualität und Sicherheit in unserem Prüfungsangebot.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland nach BBiG bzw. eine gleich- oder höherwertige Ausbildung (IHK Abschluss, Gesellenbrief, Facharbeiterbrief, Diplom usw.).
Teilnahme an einer ersatzweise dreitägigen Schulung bei einem Unfallversicherungsträger oder einem von uns anerkannten Bildungsträger.
Eine durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Dokument 016 durchgeführte Schulung und Prüfung. In diesem Fall benötigen wir den Schulungsnachweis und die Abschlussurkunde der Fachkraft, die Schulung und Prüfung vorgenommen hat.
Eine gültige SGU-Prüfung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Bis max. 3 Monate nach Ablauf des SGU-Zertifikats kann die gewünschte SCC-Prüfung abgelegt werden.
Bei einem ausländischen Berufsabschluss benötigen wir zusätzlich eine Bescheinigung Ihres deutschen Arbeitgebers über eine mindestens einjährige Berufserfahrung.
Eine Bescheinigung Ihres deutschen Arbeitgebers über eine dreijährige Berufspraxis in Deutschland, aus der hervorgeht, dass Sie die Berufskenntnisse nach BBiG erworben haben.